Das Teilungsprinzip seit Dezember 2020.
Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten gilt bundesweit: Verkauft ein Eigentümer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung an einen Verbraucher, darf der Käufer höchstens so viel Provision zahlen wie der Verkäufer. In der Praxis hat sich die hälftige Teilung durchgesetzt.
Das Ziel des Gesetzgebers: Käufer, die den Makler nicht beauftragt haben, sollen nicht allein dessen Kosten tragen. Für Verkäufer bedeutet das – die Qualität der Maklerleistung ist wichtiger geworden, denn sie zahlen mit.
Wie hoch ist die Provision üblicherweise?
Die Höhe der Courtage ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern Verhandlungssache. Marktüblich in Sachsen und Brandenburg:
| Modell | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Hälftige Teilung (üblich) | ca. 2,5 – 3,57 % | ca. 2,5 – 3,57 % |
| Reine Innenprovision | volle Provision | 0 % |
Alle Angaben inklusive Mehrwertsteuer, bezogen auf den notariell beurkundeten Kaufpreis. Bei der reinen Innenprovision trägt der Verkäufer die volle Courtage – das kann die Vermarktung beschleunigen, weil das Objekt für Käufer „provisionsfrei" ist.
Die Provision wird erst mit dem wirksamen notariellen Kaufvertrag fällig. Beratung, Wertermittlung, Exposé und Besichtigungen sind bis dahin ohne Kostenrisiko für Sie. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie nichts.
Was bekommen Sie für die Provision?
Eine seriöse Maklerleistung umfasst deutlich mehr als ein Inserat:
- Fundierte Marktwertermittlung auf Basis regionaler Verkaufsdaten
- Professionelle Aufbereitung: Fotos, Grundrisse, Exposé, ggf. Home-Staging
- Gezielte Vermarktung – auf Portalen und über vorgemerkte Kaufinteressenten
- Bonitätsprüfung und Vorqualifizierung der Interessenten
- Verhandlungsführung, Kaufvertragsabstimmung, Notarbegleitung und Übergabe
Gerade im Raum Dresden, wo Preisunterschiede zwischen Stadtteilen wie Blasewitz und Prohlis erheblich sind, entscheidet die richtige Preisstrategie oft über deutlich mehr Geld, als die Provision kostet. Mehr dazu auch im Ratgeber Risiken beim Eigenverkauf.
Ist die Provision verhandelbar?
Ja. Höhe und Verteilung werden im Maklervertrag vereinbart. Faktoren sind unter anderem Objektwert, Vermarktungsaufwand und Marktlage. Wichtig ist, dass alle Konditionen vor Beauftragung schriftlich fixiert werden – inklusive Laufzeit des Vertrags und Leistungsumfang.