Erbschaft · 12 Min. Lesezeit

Immobilie geerbt – was jetzt?

Eine geerbte Immobilie bedeutet Verantwortung in einer ohnehin schweren Zeit: Fristen, Erbschaftssteuer, vielleicht eine Erbengemeinschaft. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Schritte – damit Sie in Ruhe die richtige Entscheidung treffen können.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall.

  1. Erbschaft prüfen: Sie haben 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen – wichtig bei überschuldeten Nachlässen. Prüfen Sie Grundbuch, Kreditverträge und laufende Kosten.
  2. Erbschein beantragen (falls kein notarielles Testament vorliegt) – er weist Sie als Erben aus, z.B. gegenüber Banken und Grundbuchamt.
  3. Grundbuch berichtigen: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung gebührenfrei.
  4. Finanzamt informieren: Der Erwerb muss innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.
  5. Marktwert ermitteln: Die Basis für alle weiteren Entscheidungen – von der Steuer bis zur Frage „verkaufen oder vermieten?".

Erbschaftssteuer: Freibeträge kennen

VerwandtschaftFreibetrag
Ehe-/Lebenspartner500.000 €
Kinder (je Elternteil)400.000 €
Enkel200.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €

Das selbstgenutzte Familienheim kann für Ehepartner und Kinder (bis 200 m² Wohnfläche) steuerfrei bleiben – wenn es 10 Jahre selbst bewohnt wird. Das Finanzamt setzt den Immobilienwert nach standardisierten Verfahren an, die teils über dem realen Marktwert liegen. Eine fundierte Wertermittlung kann hier bares Geld sparen, weil Sie einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen können.

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Verkauf ist oft die sauberste Lösung, wenn Sie weit entfernt wohnen, das Haus sanierungsbedürftig ist oder eine Erbengemeinschaft besteht. Gut zu wissen: Die Spekulationsfrist des Erblassers läuft für Sie weiter – hatte er die Immobilie länger als 10 Jahre oder selbst bewohnt, ist Ihr Verkauf in der Regel steuerfrei.

Vermietung lohnt sich bei guter Lage – etwa in Dresden oder Cottbus, wo die Nachfrage stabil ist. Den Aufwand müssen Sie nicht selbst tragen: Unsere Hausverwaltung übernimmt Mietersuche, Abrechnung und Instandhaltung.

Selbst nutzen kann emotional wie finanziell die beste Lösung sein – rechnen Sie aber Sanierungskosten und ggf. Auszahlung von Miterben realistisch durch.

Erbengemeinschaft: Konflikte vermeiden

Mehrere Erben können nur gemeinsam über die Immobilie entscheiden. Der häufigste Streitpunkt ist der Wert. Eine neutrale Wertermittlung durch einen ortskundigen Makler schafft die Faktengrundlage, auf der sich faire Lösungen verhandeln lassen – Verkauf, Auszahlung oder Vermietung. Ohne Einigung droht die Teilungsversteigerung, bei der regelmäßig 10–30 % Wert verloren gehen.

Häufige Fragen

Immobilie geerbt – kurz beantwortet.

Abhängig von Verwandtschaftsgrad und Wert: Ehepartner haben 500.000 €, Kinder 400.000 € Freibetrag. Das selbstgenutzte Familienheim kann unter Bedingungen ganz steuerfrei bleiben.

Bei großer Entfernung, Sanierungsstau oder Erbengemeinschaft ist der Verkauf meist die sauberste Lösung. Bei guter Lage kann Vermietung mit delegierter Verwaltung attraktiv sein. Grundlage ist immer der reale Marktwert.

Meist ja: Die Spekulationsfrist des Erblassers läuft für Sie weiter. Hatte er das Objekt über 10 Jahre oder selbst bewohnt, fällt beim Verkauf in der Regel keine Einkommensteuer an.

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